§ 24 LVG

Zukünftige FassungIn Kraft seit 01.7.2026

Abgeltung für mehrtägige Schulveranstaltungen

§ 24.

(1) Der Vertragslehrperson gebührt für die Teilnahme an mindestens zweitägigen Schulveranstaltungen, sofern sie die pädagogisch-inhaltliche Betreuung einer Schülergruppe innehat, eine Abgeltung in Höhe von 54,9 € pro Tag.

(2) Der Vertragslehrperson gebührt für die Leitung einer mehrtägigen Schulveranstaltung mit einer mindestens viertägigen Dauer eine Abgeltung von 270,1 €.

Zuletzt aktualisiert am

07.01.2026

Gesetzesnummer

10008213

Dokumentnummer

NOR40274480

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