Inkrafttreten
§ 246.
(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 1980 in Kraft.
(2) Die Mitglieder der Leistungsfeststellungskommissionen können bereits vor dem 1. Jänner 1980 bestellt werden. Ihre Funktionsperiode beginnt mit dem Tage des Inkrafttretens dieses Bundesgesetzes.
(3) Verordnungen auf Grund dieses Bundesgesetzes und seiner Novellen können ab dem Tage der Kundmachung dieses Bundesgesetzes oder der betreffenden Novelle erlassen werden. Die Verordnungen treten frühestens mit dem Tag in Kraft, mit dem die betreffende Verordnungsermächtigung in Kraft tritt.
Zuletzt aktualisiert am
15.10.2026
Gesetzesnummer
10008470
Dokumentnummer
NOR12104106
alte Dokumentnummer
N6198910898A
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