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BGBl II 242/2013

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

242. Verordnung: Änderung der Bundeseinigungsamts-Geschäftsordnung und der Schlichtungsstellen-Geschäftsordnung

242. Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, mit der die Bundeseinigungsamts-Geschäftsordnung und die Schlichtungsstellen-Geschäftsordnung geändert werden

Auf Grund des § 161 des Arbeitsverfassungsgesetzes (ArbVG), BGBl. Nr. 22/1974, zuletzt geändert durch das Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz BGBl. I Nr. 71/2013, wird, hinsichtlich des Artikels 2 im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Justiz, verordnet:

Artikel 1

Änderung der Bundeseinigungsamts-Geschäftsordnung

Die Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Soziales, mit der die Geschäftsführung des Bundeseinigungsamtes geregelt wird (Bundeseinigungsamts-Geschäftsordnung - BEA-Geo), BGBl. Nr. 415/1987, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 142/2012, wird wie folgt geändert:

1. § 6 Abs. 9 lautet:

„(9) Gegen einen Bescheid des Bundeseinigungsamtes kann Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht erhoben werden.“

2. Dem § 20 wird folgender § 21 angefügt:

§ 21. § 6 Abs. 9 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 242/2013 tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.“

Artikel 2

Änderung der Schlichtungsstellen-Geschäftsordnung

Die Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Soziales, mit der die Errichtung und Geschäftsführung der Schlichtungsstellen geregelt wird (Schlichtungsstellen-Geschäftsordnung - SchliSt-Geo), BGBl. Nr. 444/1987, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 142/2012, wird wie folgt geändert:

1. § 10 Abs. 4 lautet:

„(4) Gegen die Entscheidung der Schlichtungsstelle kann Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht erhoben werden.“

2. Dem § 16 Abs. 2 wird folgender Abs. 3 angefügt:

„(3) § 10 Abs. 4 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 242/2013 tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.“

Hundstorfer

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