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§ 23 PAG

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.7.2010

Erhöhung der festen Gebührensätze durch die Verordnung des Präsidenten des Patentamtes über die Valorisierung der festen Gebührensätze des Patentamtsgebührengesetzes (PAG-ValV 2014) kundgemacht im Österreichischen Patentblatt I. Teil Nr. 4/2014, Seite 41 und 42 .

Widerspruchsgebühr

§ 23.

Für den Widerspruch gegen die Markenregistrierung ist eine Gebühr von 150 Euro zu zahlen.

Zuletzt aktualisiert am

06.05.2024

Gesetzesnummer

20003819

Dokumentnummer

NOR40113650

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