vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 22a Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 1962

Aktuelle FassungIn Kraft seit 16.6.2023

§ 22a

Herabsetzung der Wochendienstzeitauf die Hälfte

Für die Herabsetzung der Wochendienstzeit auf die Hälfte, die Herabsetzung der Wochendienstzeit zur Pflege eines Kindes oder nahen Angehörigen, die Festlegung von Dienststunden, die Überschreitung der herabgesetzten Wochendienstzeit und die vorzeitige Beendigung einer bewilligten Herabsetzung der Wochendienstzeit sind die für die Vertragsbediensteten des Landes zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Novelle LGBl. Nr. 53/2023 geltenden Bestimmungen anzuwenden.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 90/2002, LGBl. Nr. 53/2023

27.06.2023

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)

Stichworte