Abschnitt 4
Übergangs- und Schlussbestimmungen Übergangsbestimmung
§ 22
Zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens dieser Verordnung bestehende Zuteilungen von SKP bleiben aufrecht.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Abschnitt 4
Übergangs- und Schlussbestimmungen Übergangsbestimmung
§ 22
Zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens dieser Verordnung bestehende Zuteilungen von SKP bleiben aufrecht.
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