zum Bezugszeitraum vgl. § 906 Abs. 28
EG/EU: Art. 15, BGBl. I Nr. 43/2016
DRITTER TITEL
Bilanz Gliederung
§ 224.
(1) In der Bilanz sind, unbeschadet einer weiteren Gliederung, die in den Abs. 2 und 3 angeführten Posten gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge auszuweisen.
A. Anlagevermögen:
I. Immaterielle Vermögensgegenstände:
- 1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Vorteile sowie daraus abgeleitete Lizenzen;
- 2. Geschäfts(Firmen)wert;
- 3. geleistete Anzahlungen;
II. Sachanlagen:
- 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten, einschließlich der Bauten auf fremdem Grund;
- 2. technische Anlagen und Maschinen;
- 3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung;
- 4. geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau;
III. Finanzanlagen:
- 1. Anteile an verbundenen Unternehmen;
- 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen;
- 3. Beteiligungen;
- 4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht;
- 5. Wertpapiere (Wertrechte) des Anlagevermögens;
- 6. sonstige Ausleihungen.
B. Umlaufvermögen:
I. Vorräte:
- 1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe;
- 2. unfertige Erzeugnisse;
- 3. fertige Erzeugnisse und Waren;
- 4. noch nicht abrechenbare Leistungen;
- 5. geleistete Anzahlungen;
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände:
- 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen;
- 2. Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen;
- 3. Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht;
- 4. sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände;
III. Wertpapiere und Anteile:
- 1. Anteile an verbundenen Unternehmen;
- 2. sonstige Wertpapiere und Anteile;
IV. Kassenbestand, Schecks, Guthaben bei Kreditinstituten.
C. Rechnungsabgrenzungsposten.
D. Aktive latente Steuern.
A. Eigenkapital:
I. eingefordertes Nennkapital (Grund-, Stammkapital);
II. Kapitalrücklagen:
- 1. gebundene;
- 2. nicht gebundene;
III. Gewinnrücklagen:
- 1. gesetzliche Rücklage;
- 2. satzungsmäßige Rücklagen;
- 3. andere Rücklagen (freie Rücklagen);
IV. Bilanzgewinn (Bilanzverlust),
davon Gewinnvortrag/Verlustvortrag.
B. Rückstellungen:
- 1. Rückstellungen für Abfertigungen;
- 2. Rückstellungen für Pensionen;
- 3. Steuerrückstellungen;
- 4. sonstige Rückstellungen.
C. Verbindlichkeiten:
- 1. Anleihen, davon konvertibel;
- 2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten;
- 3. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen;
- 4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen;
- 5. Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel und der Ausstellung eigener Wechsel;
- 6. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen;
- 7. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht;
- 8. sonstige Verbindlichkeiten,
- davon aus Steuern,
- davon im Rahmen der sozialen Sicherheit.
D. Rechnungsabgrenzungsposten.
EG/EU: Art. 15, BGBl. I Nr. 43/2016
Schlagworte
Rohstoff, Hilfsstoff, Bank, Betriebsausstattung, Grundkapital
Zuletzt aktualisiert am
06.05.2024
Gesetzesnummer
10001702
Dokumentnummer
NOR40181521
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