5. Abschnitt
Schlussbestimmungen
Verweisungen
§ 21.
Verweise auf Bundesgesetze beziehen sich auf die zum Zeitpunkt der Erlassung dieser Verordnung in Geltung befindliche Fassung.
Zuletzt aktualisiert am
02.02.2024
Gesetzesnummer
20009827
Dokumentnummer
NOR40191524
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