Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.
§ 215
Disziplinarstrafen für pensionierte beamtete Bedienstete
Disziplinarstrafen sind
- 1. der Verweis,
- 2. die Geldstrafe bis zur Höhe von fünf Pensionsbezügen,
- 3. der Verlust aller aus dem Dienstverhältnis fließenden Rechte und Ansprüche (Entlassung).
03.12.2014
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