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§ 215 NÖ LBG

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.2015

Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.

§ 215

Disziplinarstrafen für pensionierte beamtete Bedienstete

Disziplinarstrafen sind

  1. 1. der Verweis,
  2. 2. die Geldstrafe bis zur Höhe von fünf Pensionsbezügen,
  3. 3. der Verlust aller aus dem Dienstverhältnis fließenden Rechte und Ansprüche (Entlassung).

03.12.2014

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