Technische Bedingungen
§ 20.
Urkunden dürfen ausschließlich im Format PDF und Signaturen ausschließlich im Format XML-DSig übermittelt werden. Die Koordinatendatei gemäß § 13 Abs. 4 ist als formatiertes Textdokument einzubringen. Die technische Spezifikation der Schnittstellen gemäß § 18 Abs. 2 und nähere Beschreibungen der zulässigen Formate und Signaturen sowie nähere technische Festlegungen bezüglich Anträge und Urkunden werden im Amtsblatt für das Vermessungswesen kundgemacht.
Zuletzt aktualisiert am
10.09.2018
Gesetzesnummer
20009675
Dokumentnummer
NOR40207280
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)