2. Hauptstück
Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit Aufgaben im Rahmen der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit
§ 20.
Die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit umfaßt die Gefahrenabwehr, den vorbeugenden Schutz von Rechtsgütern, die Fahndung, die sicherheitspolizeiliche Beratung und die Streitschlichtung.
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