Inkrafttreten; Übergangsbestimmung
§ 20
Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Juli 2018 in Kraft und ist auf Verträge über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen anzuwenden, die ab diesem Zeitpunkt geschlossen werden.
Zuletzt aktualisiert am
24.04.2017
Gesetzesnummer
20009859
Dokumentnummer
NOR40192825
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