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§ 1 WFA-FinAV

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.2013

1. Abschnitt

Allgemeine Bestimmungen Gegenstand

§ 1

Diese Verordnung regelt die nähere Vorgangsweise und Darstellung der Abschätzung der finanziellen Auswirkungen von Regelungsvorhaben und von Vorhaben von außerordentlicher finanzieller Bedeutung gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013.

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