§ 1 Waldresilienzfondsgesetz

Zukünftige FassungIn Kraft seit 01.2.2027

Ziele

§ 1.

Ziele dieses Bundesgesetzes sind:

  1. 1. Wiederherstellung und nachhaltige Verbesserung der Resilienz und der Kohlenstoffspeicherfähigkeit von Waldökosystemen,
  2. 2. Reduzierung des Befalls österreichischer Wälder durch Schadorganismen,
  3. 3. Entwicklung von an den Klimawandel angepassten Wäldern,
  4. 4. Stärkung der Biodiversität im Wald sowie
  5. 5. Stärkung und Ausbau der holzbasierten Bioökonomie zur Steigerung der stofflichen Nutzung des Rohstoffes Holz als aktiver Beitrag zum Klimaschutz.

Zuletzt aktualisiert am

30.07.2026

Gesetzesnummer

20011241

Dokumentnummer

NOR40280047

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