Ziele
§ 1.
Ziele dieses Bundesgesetzes sind:
- 1. Wiederherstellung und nachhaltige Verbesserung der Resilienz und der Kohlenstoffspeicherfähigkeit von Waldökosystemen,
- 2. Reduzierung des Befalls österreichischer Wälder durch Schadorganismen,
- 3. Entwicklung von an den Klimawandel angepassten Wäldern,
- 4. Stärkung der Biodiversität im Wald sowie
- 5. Stärkung und Ausbau der holzbasierten Bioökonomie zur Steigerung der stofflichen Nutzung des Rohstoffes Holz als aktiver Beitrag zum Klimaschutz.
Zuletzt aktualisiert am
30.07.2026
Gesetzesnummer
20011241
Dokumentnummer
NOR40280047
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
