Zielbestimmung
§ 1.
Ziel dieser Verordnung ist die verpflichtende Weitergabe von Informationen über die Herkunft von Fleisch, Milch und Eiern entlang der Lieferkette von Lebensmittelunternehmen.
Zuletzt aktualisiert am
21.12.2021
Gesetzesnummer
20011761
Dokumentnummer
NOR40240150
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