§ 1 Verleihung der Bezeichnung Lehrgang universitären Charakters“ und Bezeichnungen für die Absolventinnen und Absolventen, Schloss Hofen - Wissenschafts- und Weiterbildungs-GmbH, Lochau, Vorarlberg

Alte FassungIn Kraft seit 18.6.2005

Lehrgang „Marketing“

§ 1.

Die Schloss Hofen - Wissenschafts- und Weiterbildungs-GmbH, Lochau, Vorarlberg, ist berechtigt, den Lehrgang „Marketing“ als „Lehrgang universitären Charakters“ zu bezeichnen. Die wissenschaftliche Leiterin oder der wissenschaftliche Leiter des Lehrganges „Marketing“ hat den Absolventinnen dieses Lehrganges die Bezeichnung „Akademische Marketerin“ und den Absolventen dieses Lehrganges die Bezeichnung „Akademischer Marketer“ zu verleihen.

Zuletzt aktualisiert am

02.06.2026

Gesetzesnummer

20004140

Dokumentnummer

NOR40065465

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