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§ 1 Verleihung der Bezeichnung Lehrgang universitären Charakters“ und Schaffung der Bezeichnung Akademische Orientalistin“ und Akademischer Orientalist“, Lehrgang für akademische Orientstudien, Österreichische Orientgesellschaft Hammer-Purgstall, Wien

aktuell keine Fassung in Kraft

Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.