§ 1 Verleihung der Bezeichnung Lehrgang universitären Charakters“ an den Lehrgang Akademisches Verwaltungsmanagement“ des Hans Sachs Institutes Wels, sowie Schaffung der Bezeichnungen Akademische Verwaltungsmanagerin“ und Akademischer Verwaltungsmanager“

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.2003

§ 1.

Das Hans Sachs Institut Wels ist berechtigt, den Lehrgang „Akademisches Verwaltungsmanagement“ als „Lehrgang universitären Charakters“ zu bezeichnen.

Zuletzt aktualisiert am

26.02.2026

Gesetzesnummer

20002896

Dokumentnummer

NOR40044672

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