§ 1 Verleihung der Bezeichnung Lehrgang universitären Charakters“ an den Lehrgang Pädagogische Ausbildung von Lehrenden des Exekutivdienstes“ der Sicherheitsakademie des Bundesministeriums für Inneres, Wien, sowie Schaffung der Bezeichnung Akademische Lehrerin des Exekutivdienstes“ und Akademischer Lehrer des Exekutivdienstes“

Alte FassungIn Kraft seit 01.7.2003

§ 1.

Die Sicherheitsakademie des Bundesministeriums für Inneres, 1010 Wien, Herrengasse 7, ist berechtigt, den Lehrgang „Pädagogische Ausbildung von Lehrenden des Exekutivdienstes“ als „Lehrgang universitären Charakters“ zu bezeichnen.

Zuletzt aktualisiert am

13.03.2026

Gesetzesnummer

20002766

Dokumentnummer

NOR40041928

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