§ 1.
Der „Gesellschaft zur Durchführung von Fachhochschul-Studiengängen Sankt Pölten mbH.“ wird in ihrer Eigenschaft als Einrichtung zur Durchführung von Fachhochschul-Studiengängen die Bezeichnung „Fachhochschule“ verliehen.
Zuletzt aktualisiert am
04.03.2021
Gesetzesnummer
20003170
Dokumentnummer
NOR40049330
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