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§ 1 Verleihung der Bezeichnung Fachhochschule“ an die International Management Center Krems-Gesellschaft m.b.H.“

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.4.2002

§ 1

Der „International Management Center Krems-Gesellschaft m. b.H.“ wird in ihrer Eigenschaft als Einrichtung zur Durchführung von Fachhochschul-Studiengängen die Berechtigung verliehen, die Bezeichnung „Fachhochschule“ (abgekürzt „FHS“) zu führen.

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