§ 1
Dem Verein „Technikum Kärnten – Verein zur Errichtung der Fachhochschule Spittal/Drau“ wird in seiner Eigenschaft als Einrichtung zur Durchführung von Fachhochschul-Studiengängen die Berechtigung verliehen, die Bezeichnung „Fachhochschule“ (abgekürzt „FHS“) zu führen.
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