Rechtsnormen
Verordnungen
vorheriges Dokument
nächstes Dokument
§ 1 Verlängerung des Zeitraums für Freistellungen nach § 735 Abs. 3b Allgemeines Sozialversicherungsgesetz und § 258 Abs. 3b Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz
aktuell keine Fassung in Kraft
Versionen
Versionen vergleichen
01.11.2022 bis 31.12.2022 (BGBl. II Nr. 506/2022)
aktuell keine Fassung in Kraft
Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.