§ 1.
Der Bundesminister für Finanzen ist ermächtigt, einen Geschäftsanteil von fünfhunderttausend Schilling der Österreichischen Sprengmittel-Vertriebsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Wien I, Tuchlauben 7 a, um den Kaufpreis von zwei Millionen Schilling zu veräußern.
Zuletzt aktualisiert am
02.03.2026
Gesetzesnummer
10004033
Dokumentnummer
NOR12044928
alte Dokumentnummer
N3196813176P
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