vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 1 Veräußerung der Geschäftsanteile des Bundes an der Theater-Verlag Eirich Ges. m. b. H.“

Aktuelle FassungIn Kraft seit 14.7.1990

§ 1.

Der Bundesminister für Finanzen wird ermächtigt, die im alleinigen Eigentum des Bundes stehenden Geschäftsanteile an der „Theater-Verlag Eirich Ges. m. b. H.“ bestmöglich zu veräußern.

Zuletzt aktualisiert am

25.02.2026

Gesetzesnummer

10004665

Dokumentnummer

NOR12050919

alte Dokumentnummer

N3199012571J

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)