§ 1
Der Bundesminister für Finanzen wird ermächtigt, die im alleinigen Eigentum des Bundes stehenden Geschäftsanteile an der „Theater-Verlag Eirich Ges. m. b. H.“ bestmöglich zu veräußern.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
§ 1
Der Bundesminister für Finanzen wird ermächtigt, die im alleinigen Eigentum des Bundes stehenden Geschäftsanteile an der „Theater-Verlag Eirich Ges. m. b. H.“ bestmöglich zu veräußern.
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