§ 1 Veräußerung eines Geschäftsanteiles der Österreichischen Sprengmittel-Vertriebsgesellschaft mit beschränkter Haftung

Alte FassungIn Kraft seit 06.7.1968

§ 1.

Der Bundesminister für Finanzen ist ermächtigt, einen Geschäftsanteil von fünfhunderttausend Schilling der Österreichischen Sprengmittel-Vertriebsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Wien I, Tuchlauben 7 a, um den Kaufpreis von zwei Millionen Schilling zu veräußern.

Zuletzt aktualisiert am

02.03.2026

Gesetzesnummer

10004033

Dokumentnummer

NOR12044928

alte Dokumentnummer

N3196813176P

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)