Anwendungsbereich
§ 1
Diese Verordnung regelt die einheitliche Ausbildung für das Bibliothekspersonal aller Universitäten gemäß Universitätsgesetz 2002 und der Universität für Weiterbildung Krems gemäß § 2 DUK-Gesetz 2004, BGBl. I Nr. 22, für
- 1. qualifizierte und höher qualifizierte Tätigkeiten und
- 2. Tätigkeiten mittlerer Qualifikation.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)