§ 1 Übergang einer Verbindlichkeit der Steinkohlenbergbau Grünbach Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Liquidation auf den Bund als Alleinschuldner

Alte FassungIn Kraft seit 16.2.1967

§ 1.

(1) Mit Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes geht von den Verbindlichkeiten der Steinkohlenbergbau Grünbach Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Liquidation gegenüber der Vereinigten Österreichischen Eisen- und Stahlwerke Aktiengesellschaft im Gesamtbetrag von S 90,490.507.- der aus Darlehenszuzählungen stammende Teilbetrag von S 74,653.431.27 im Sinne der Bestimmungen des § 1405 Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch auf den Bund als Alleinschuldner über. Den Verlust, der durch die Uneinbringlichkeit der aus aufgelaufenen Zinsen bestehenden Restforderung im Betrag von S 15,837.075.73 entsteht, hat die Vereinigte Österreichische Eisen- und Stahlwerke Aktiengesellschaft zu tragen.

(2) Dem Bund erwachsen aus der Schuldübernahme gemäß Abs. 1 erster Satz keine Ansprüche gegenüber dem bisherigen Schuldner.

Schlagworte

§ 1405 ABGB, JGS Nr. 946/1811

Zuletzt aktualisiert am

23.02.2026

Gesetzesnummer

10004011

Dokumentnummer

NOR12044739

alte Dokumentnummer

N3196713328P

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