I. ABSCHNITT
Einrichtung
§ 1
(1) Der Studienzweig Betriebsinformatik der Studienrichtung Wirtschaftsinformatik ist
- 1. an der Sozial- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien gemeinsam mit der Technisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Technischen Universität Wien und
- 2. an der Sozial- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Linz gemeinsam mit der Technisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Linz
einzurichten.
(2) Der Studienzweig Wirtschafts- und Verwaltungsinformatik der Studienrichtung Wirtschaftsinformatik ist an der Sozial- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien gemeinsam mit der Technisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Technischen Universität Wien einzurichten.
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