§ 1 StDSG 2018

Alte FassungIn Kraft seit 25.5.2018

1. Abschnitt

Allgemeine Bestimmungen

§ 1

Geltungsbereich

Dieses Gesetz regelt den Schutz personenbezogener Daten in manuell geführten Dateisystemen in Angelegenheiten, in denen die Gesetzgebung Landessache ist, sowie die Stellung der/des Datenschutzbeauftragten.

27.09.2018

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