§ 1
Die Katastralgemeinde Albern wird aus dem Sprengel des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien ausgeschieden und dem Sprengel des Bezirksgerichtes Favoriten zugewiesen.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
§ 1
Die Katastralgemeinde Albern wird aus dem Sprengel des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien ausgeschieden und dem Sprengel des Bezirksgerichtes Favoriten zugewiesen.
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