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§ 1 Sitzungsgelder der Telekom-Control-Kommission

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.4.2009

§ 1.

Jedem stimmberechtigten Mitglied der Telekom-Control-Kommission gebührt an einem Tag für die Teilnahme an Sitzungen ein Sitzungsgeld von 80 Euro für jede angefangene halbe Stunde. Das Sitzungsgeld beträgt jedoch mindestens 320 Euro.

Zuletzt aktualisiert am

28.02.2018

Gesetzesnummer

10012789

Dokumentnummer

NOR40104322

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