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§ 1 Sitzungsgelder der Post-Control-Kommission

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.7.2015

§ 1

Jedem stimmberechtigten Mitglied der Post-Control-Kommission gebührt an einem Tag für die Teilnahme an Sitzungen ein Sitzungsgeld von 80 Euro für jede angefangene halbe Stunde. Das Sitzungsgeld beträgt jedoch mindestens 320 Euro.

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