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§ 1 Section Control-Messstreckenverordnung A 4 Knoten Prater 2026 Phase 4

Aktuelle FassungIn Kraft seit 17.9.2026

§ 1.

Als Wegstrecken, auf denen die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecken), werden folgende Abschnitte der A 4 Ost Autobahn festgelegt:

  1. 1. auf der Richtungsfahrbahn Staatsgrenze Ungarn der Abschnitt von km 4,31 bis km 6,94 und
  2. 2. auf der Richtungsfahrbahn Wien der Abschnitt von km 6,95 bis km 4,32.

Zuletzt aktualisiert am

16.09.2026

Gesetzesnummer

20013297

Dokumentnummer

NOR40280717

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