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§ 1 PassV

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.7.2023

§ 1.

Gewöhnliche Reisepässe werden nach dem Muster der Anlage A ausgestellt; das Format wird mit 8,8 cm x 12,5 cm festgelegt. Die Farbe des Einbandes ist purpurrot, der Paß umfaßt 34 Seiten. Die Personaldatenseite besteht aus Kunststoff. Die maschinenlesbare Zone erstreckt sich mit einer Höhe von 2,1 cm entlang des unteren, 12,5 cm langen Randes der Personaldatenseite.

Zuletzt aktualisiert am

23.07.2021

Gesetzesnummer

10005961

Dokumentnummer

NOR40236433

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