Errichtung
§ 1.
(1) Zur Wahrnehmung der bisher von der „Arbeitsgruppe Bibliotheksautomation“ wahrgenommenen Aufgaben wird eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung errichtet. Diese Gesellschaft führt die Firma „die Österreichische Bibliothekenverbund und Service Gesellschaft m. b. H.“ (im Folgenden: die Gesellschaft) und steht zu 100% im Eigentum des Bundes. Die Gesellschaft entsteht unter Ausschluss des § 2 Abs. 1 GmbH-Gesetz, RGBl. Nr. 58/1906, mit In-Kraft-Treten dieses Bundesgesetzes. Im Übrigen ist, soweit dieses Gesetz keine abweichenden Vorschriften enthält, das Gesetz über die Gesellschaften mit beschränkter Haftung anzuwenden.
(2) Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt Nominale 100 000 Euro. Es ist durch die Vermögensübertragung gemäß § 2 aufgebracht und steht zur freien Verfügung der Geschäftsführung. Auf die Vermögensübertragung sind gemäß § 6a Abs. 4 GmbH-Gesetz die aktienrechtlichen Vorschriften über die Gründung mit Sacheinlagen anzuwenden.
(3) Der Sitz der Gesellschaft ist Wien. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Die Ausübung der Gesellschafterrechte für den Bund obliegt der Bundesministerin oder dem Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung.
Zuletzt aktualisiert am
31.07.2020
Gesetzesnummer
20001734
Dokumentnummer
NOR40225209
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