I. HAUPTSTÜCK
1. ABSCHNITT
LÄRM
§ 1
Begriffsbestimmungen
Im Sinn dieses Abschnitts gelten als:
- 1. Spitzenschalldruck (ppeak): der Höchstwert des momentanen C-frequenzbewerteten Schalldrucks;
- 2. Tages-Lärmexpositionspegel (LEX, 8h): der über die Zeit gemittelte A-frequenzbewertete Lärmexpositionspegel für einen nominalen Achtstundentag entsprechend der Definition der internationalen Norm ISO 1999:1990, Abschnitt 3.6 (Ausgabedatum 18. Jänner 1990). Erfasst werden alle am Arbeitsplatz auftretenden Schallereignisse einschließlich des impulsförmigen Schalls;
- 3. Wochen-Lärmexpositionspegel (LEX, 8h): der über die Zeit gemittelte Tages-Lärmexpositionspegel für eine nominale Woche mit fünf Achtstundentagen entsprechend der Definition der internationalen Norm ISO 1999:1990, Abschnitt 3.6;
- 4. Frequenzbewertung nach den Kurven A und C: die Anpassung an den frequenzabhängigen Höreindruck des Menschen entsprechend der Definition der internationalen Norm IEC 61672-1:2002 (Ausgabedatum Mai 2002).
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