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§ 1 Nutzung von als stillgelegt angemeldeten Flächen zu Fütterungszwecken im Jahr 2007
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01.7.2007 bis 31.12.2007 (BGBl. I Nr. 55/2007)
09.5.2007 bis 30.06.2007 (BGBl. II Nr. 105/2007)
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Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.