§ 1
Die nachstehenden Forderungen des Bundes gegen die Fernheizkraftwerk Pinkafeld Ges. m. b. H., u. zw.:
Schilling | ||
1. | Forderungen aus der Gewährung von Darlehen aus allgemeinen Haushaltsmitteln des Bundes zur Förderung der Elektrifizierung bzw. zum Bau des Fernheizkraftwerkes Pinkafeld im Betrage von | |
(laut Anlage) zuzüglich | ||
2. | der gestundeten Darlehenszinsen im Betrage von | 4,907.102,50 |
22,907.102,50 | ||
gelten rückwirkend mit 31. Dezember 1972 als erloschen.
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