Landesvoranschlag für das Jahr 2021
§ 1
(1) Der Haushaltsplan (Landesvoranschlag) für das Haushaltsjahr 2021 wird mit folgenden Gesamtbeträgen festgesetzt:
Ergebnishaushalt | |
Aufwendungen | Erträge |
3.085.767.300 € | 2.620.576.100 € |
Finanzierungshaushalt | |
Auszahlungen | Einzahlungen |
3.318.424.300 € | 3.319.896.500 € |
(2) Die einzelnen Haushaltsansätze, Abschnitte und Gruppen des Finanzierungshaushaltes ergeben sich aus dem Landesvoranschlag, der Bestandteil dieses Gesetzes ist.
02.03.2021
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