Landesvoranschlag für das Haushaltsjahr 2016
§ 1
(1) Der Haushaltsplan (Landesvoranschlag) für das Haushaltsjahr 2016 wird mit folgenden Gesamtbeträgen festgesetzt:
Ordentlicher Landesvoranschlag | |
Ausgaben | Einnahmen |
2.899.170.700 € | 2.899.170.700 € |
Außerordentlicher Landesvoranschlag | |
Ausgaben | Einnahmen |
77.677.800 € | 77.677.800 € |
Gesamthaushalt | |
Ausgaben | Einnahmen |
2.976.848.500 € | 2.976.848.500 € |
(2) Die einzelnen Haushaltsansätze, Abschnitte und Gruppen ergeben sich aus dem ordentlichen Landesvoranschlag und dem außerordentlichen Landesvoranschlag, die Bestandteile dieses Gesetzes sind.
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