§ 1
Regelungsgegenstand
- 1. in Anlage 1 die sachlichen, fachlichen und personellen Erfordernisse der für die Erbringung der Hilfe erforderlichen Leistungen und die Maßnahmen der Qualitätssicherung und des Controllings (Leistungskatalog),
- 2 in Anlage 2 die Leistungsentgelte (Entgeltkatalog),
- 3. in Anlage 3 die Ab- und Verrechnungsbestimmungen,
- 4. in Anlage 4 das für die Ermittlung des Grades der Beeinträchtigung zu verwendende Formular (Einstufungsformular).
(2) Die Anlagen 1 bis 4 werden durch Auflage zur öffentlichen Einsichtnahme kundgemacht. Die Einsicht kann während der Amtsstunden vorgenommen werden
- 1. bei der für Angelegenheiten des Steiermärkischen Behindertengesetzes zuständigen Abteilung des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung;
- 2. bei den Bezirksverwaltungsbehörden/Magistrat Graz.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 29/2013
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
