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§ 1 Lehrpläne der Sonderformen der Höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten sowie Lehrplan des Vorbereitungslehrganges für Berufstätige für technische Fachrichtungen

Aktuelle FassungIn Kraft seit 05.10.2022

semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (vgl. § 4)

Lehrpläne

§ 1.

Für die nachstehend genannten Sonderformen der Höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten sowie den Vorbereitungslehrgang für Berufstätige für technische Fachrichtungen werden die in den jeweils angeführten Anlagen enthaltenen Lehrpläne (mit Ausnahme der Lehrpläne für den Religionsunterricht) erlassen:

  1. 1. Fünfsemestriger Aufbaulehrgang für Berufstätige für Bautechnik, viersemestriges Kolleg für Berufstätige für Bautechnik, siebensemestriger Aufbaulehrgang für Berufstätige für Bautechnik, sechssemestriges Kolleg für Berufstätige für Bautechnik (Anlagen 1 und 1.1),
  2. 2. Fünfsemestriger Aufbaulehrgang für Berufstätige für Chemieingenieure, viersemestriges Kolleg für Berufstätige für Chemieingenieure, siebensemestriger Aufbaulehrgang für Berufstätige für Chemieingenieure, sechssemestriges Kolleg für Berufstätige für Chemieingenieure (Anlagen 1 und 1.2),
  3. 3. Fünfsemestriger Aufbaulehrgang für Berufstätige für Design, viersemestriges Kolleg für Berufstätige für Design, siebensemestriger Aufbaulehrgang für Berufstätige für Design, sechssemestriges Kolleg für Berufstätige für Design (Anlagen 1 und 1.3),
  4. 4. Fünfsemestriger Aufbaulehrgang für Berufstätige für Elektronik und Technische Informatik, viersemestriges Kolleg für Berufstätige für Elektronik und Technische Informatik, siebensemestriger Aufbaulehrgang für Berufstätige für Elektronik und Technische Informatik, sechssemestriges Kolleg für Berufstätige für Elektronik und Technische Informatik (Anlagen 1 und 1.4),
  5. 5. Fünfsemestriger Aufbaulehrgang für Berufstätige für Elektrotechnik, viersemestriges Kolleg für Berufstätige für Elektrotechnik, siebensemestriger Aufbaulehrgang für Berufstätige für Elektrotechnik, sechssemestriges Kolleg für Berufstätige für Elektrotechnik (Anlagen 1 und 1.5),
  6. 6. Fünfsemestriger Aufbaulehrgang für Berufstätige für Erneuerbare Energie, Umwelt und Nachhaltigkeit, viersemestriges Kolleg für Berufstätige für Erneuerbare Energie, Umwelt und Nachhaltigkeit, siebensemestriger Aufbaulehrgang für Berufstätige für Erneuerbare Energie, Umwelt und Nachhaltigkeit, sechssemestriges Kolleg für Berufstätige für Erneuerbare Energie, Umwelt und Nachhaltigkeit (Anlagen 1 und 1.6),
  7. 7. Fünfsemestriger Aufbaulehrgang für Berufstätige für Gebäudetechnik, viersemestriges Kolleg für Berufstätige für Gebäudetechnik, siebensemestriger Aufbaulehrgang für Berufstätige für Gebäudetechnik, sechssemestriges Kolleg für Berufstätige für Gebäudetechnik (Anlagen 1 und 1.7),
  8. 8. Fünfsemestriger Aufbaulehrgang für Berufstätige für Grafik- und Kommunikationsdesign, viersemestriges Kolleg für Berufstätige für Grafik- und Kommunikationsdesign, siebensemestriger Aufbaulehrgang für Berufstätige für Grafik- und Kommunikationsdesign, sechssemestriges Kolleg für Berufstätige für Grafik- und Kommunikationsdesign (Anlagen 1 und 1.8),
  9. 9. Fünfsemestriger Aufbaulehrgang für Berufstätige für Informatik, viersemestriges Kolleg für Berufstätige für Informatik, siebensemestriger Aufbaulehrgang für Berufstätige für Informatik, sechssemestriges Kolleg für Berufstätige für Informatik (Anlagen 1 und 1.9),
  10. 10. Fünfsemestriger Aufbaulehrgang für Berufstätige für Innenarchitektur und Holztechnik, viersemestriges Kolleg für Berufstätige für Innenarchitektur und Holztechnik, siebensemestriger Aufbaulehrgang für Berufstätige für Innenarchitektur und Holztechnik, sechssemestriges Kolleg für Berufstätige für Innenarchitektur und Holztechnik (Anlagen 1 und 1.10),
  11. 11. Fünfsemestriger Aufbaulehrgang für Berufstätige für Maschinenbau, viersemestriges Kolleg für Berufstätige für Maschinenbau, siebensemestriger Aufbaulehrgang für Berufstätige für Maschinenbau, sechssemestriges Kolleg für Berufstätige für Maschinenbau (Anlagen 1 und 1.11),
  12. 12. Fünfsemestriger Aufbaulehrgang für Berufstätige für Mechatronik, viersemestriges Kolleg für Berufstätige für Mechatronik, siebensemestriger Aufbaulehrgang für Berufstätige für Mechatronik, sechssemestriges Kolleg für Berufstätige für Mechatronik (Anlagen 1 und 1.12),
  13. 13. Fünfsemestriger Aufbaulehrgang für Berufstätige für Medien, viersemestriges Kolleg für Berufstätige für Medien, siebensemestriger Aufbaulehrgang für Berufstätige für Medien, sechssemestriges Kolleg für Berufstätige für Medien (Anlagen 1 und 1.13),
  14. 14. Fünfsemestriger Aufbaulehrgang für Berufstätige für Medieningenieure und Printmanagement, viersemestriges Kolleg für Berufstätige für Medieningenieure und Printmanagement (Anlagen 1 und 1.14),
  15. 15. Fünfsemestriger Aufbaulehrgang für Berufstätige für Ofenbautechnik, viersemestriges Kolleg für Berufstätige für Ofenbautechnik (Anlagen 1 und 1.15),
  16. 16. Fünfsemestriger Aufbaulehrgang für Berufstätige für Optometrie, viersemestriges Kolleg für Berufstätige für Optometrie (Anlagen 1 und 1.16),
  17. 17. Fünfsemestriger Aufbaulehrgang für Berufstätige für Wirtschaftsingenieure – Betriebsinformatik, viersemestriges Kolleg für Berufstätige für Wirtschaftsingenieure – Betriebsinformatik, siebensemestriger Aufbaulehrgang für Berufstätige für Wirtschaftsingenieure – Betriebsinformatik, sechssemestriges Kolleg für Berufstätige für Wirtschaftsingenieure – Betriebsinformatik (Anlagen 1 und 1.17),
  18. 18. Fünfsemestriger Aufbaulehrgang für Berufstätige für Wirtschaftsingenieure – Maschinenbau, viersemestriges Kolleg für Berufstätige für Wirtschaftsingenieure – Maschinenbau, siebensemestriger Aufbaulehrgang für Berufstätige für Wirtschaftsingenieure – Maschinenbau, sechssemestriges Kolleg für Berufstätige für Wirtschaftsingenieure – Maschinenbau (Anlagen 1 und 1.18),
  19. 19. Vorbereitungslehrgang für Berufstätige für technische Fachrichtungen (Anlage 2).

Zuletzt aktualisiert am

11.10.2022

Gesetzesnummer

20012030

Dokumentnummer

NOR40247363

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