Ist erstmals bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2000 anzuwenden (vgl. § 4).
§ 1.
Bei einer selbständigen künstlerischen Tätigkeit im Sinne des § 10 Abs. 3 Z 4 des Umsatzsteuergesetzes 1994 oder einer schriftstellerischen Tätigkeit können im Rahmen
- 1. der Gewinnermittlung bestimmte Betriebsausgaben,
- 2. der Entrichtung der Umsatzsteuer bestimmte abziehbare Vorsteuerbeträge
- jeweils mit Durchschnittssätzen angesetzt werden. Voraussetzung ist, dass keine Buchführungspflicht besteht und auch nicht freiwillig Bücher geführt werden, die eine Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes 1988 ermöglichen.
Zuletzt aktualisiert am
02.12.2022
Gesetzesnummer
20001055
Dokumentnummer
NOR40248639
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