§ 1.
Der Bund beteiligt sich an den Wiederauffüllungen der Mittel internationaler Finanzinstitutionen, bei denen die Republik Österreich Mitglied ist, mit folgenden Beträgen:
- Vierzehnte Wiederauffüllung des Afrikanischen Entwicklungsfonds (ADFXIV)116 000 000 EUR
- Außerordentliche Wiederauffüllung des Afrikanischen Entwicklungsfonds (Multilaterale Entschuldungsinitiative – MDRI)9 271 999,43 SZR
- Achtzehnte Wiederauffüllung der Internationalen Entwicklungsorganisation (IDA18)383 810 000 EUR
- Außerordentliche Wiederauffüllung der Internationalen Entwicklungsorganisation (Multilaterale Entschuldungsinitiative – MDRI)24 750 000,00 SZR
Zuletzt aktualisiert am
14.07.2017
Gesetzesnummer
20009923
Dokumentnummer
NOR40194678
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