§ 1 Höchstsätze der Entgelte für Veröffentlichungen im "Amtsblatt zur Wiener Zeitung"

Alte FassungIn Kraft seit 20.3.2002

Geltungsbereich

§ 1.

Diese Verordnung gilt für die im ,,Amtsblatt zur Wiener Zeitung" zu veröffentlichenden Eintragungen im Firmenbuch und sonstige vom Firmenbuchgericht vorzunehmenden Veröffentlichungen.

Zuletzt aktualisiert am

19.05.2023

Gesetzesnummer

20001868

Dokumentnummer

NOR40029079

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)