Geltungsbereich
§ 1.
Diese Verordnung gilt für die im ,,Amtsblatt zur Wiener Zeitung" zu veröffentlichenden Eintragungen im Firmenbuch und sonstige vom Firmenbuchgericht vorzunehmenden Veröffentlichungen.
Zuletzt aktualisiert am
19.05.2023
Gesetzesnummer
20001868
Dokumentnummer
NOR40029079
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