§ 1 Heimarbeitstarif für Knopfwaren und deren Adjustierung, ausgenommen Zwirnknöpfe durch Heimarbeiter/innen

Alte FassungIn Kraft seit 01.5.2016

Heimarbeitstarif

für Knopfwaren und deren Adjustierung, ausgenommen Zwirnknöpfe durch Heimarbeiter/innen H 9/2016/VIII/38/7 Geltungsbereich

§ 1

  1. a) Räumlich: für das Bundesgebiet Österreich.
  2. b) Fachlich: für Knopfwaren und deren Adjustierung, ausgenommen Zwirnknöpfe soweit diese Tätigkeit nicht in einen anderen Erzeugungszweig fällt und nicht bereits in einem Heimarbeitsgesamtvertrag oder Heimarbeitstarif geregelt ist.
  3. c) Persönlich: für alle Auftraggeber/innen, die für die unter b) angeführten Arbeiten Heimarbeiter/innen beschäftigen.

Zuletzt aktualisiert am

31.05.2017

Gesetzesnummer

20009572

Dokumentnummer

NOR40182421

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