Zweckzuschüsse
§ 1.
Der Bund gewährt der Gemeinde Graz für die Finanzierung von Straßenbahnausbauvorhaben in den Jahren 2023 bis 2027 Zweckzuschüsse in Höhe von insgesamt bis zu 38,165 Millionen Euro.
Zuletzt aktualisiert am
03.01.2024
Gesetzesnummer
20012476
Dokumentnummer
NOR40258738
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