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§ 1 Gewährung von Ruhe(Versorgungs)genüssen an ehemalige öffentlich-rechtliche Bundesbedienstete des Ruhestandes
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17.2.1956 bis 31.08.2002 (BGBl. I Nr. 119/2002)
Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.
Stichworte
RGBl. Nr. 131/1867